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Hunde an die Leine


Der Frühling ist da und die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube. Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden.

 
Vom 1. April bis zum 15. Juli sollten Hunde an die Leine (Foto: Fotolia)
Einige Haarwildarten, wie der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark eingeschränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
 
Daher hat zum Beispiel das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli festgelegt.
 
Hundebesitzer werden gebeten, dem Leinenzwang in diesem Zeitraum nachzukommen und ihre Hunde in der freien Landschaft und im Wald an der Leine zu führen. Da viele Wildtiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten die Vierläufer auch hier angeleint werden.
 
as,
PM Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 


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