Nach der Neuerung des Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch den Bundesrat ist der Personentransport auf Anhängern während der Jagd klar geregelt und zulässig.
Bisher durften Personen auf Anhängern nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mitgenommen werden (§ 21 der Straßenverkehrsordnung) und auch nur mit geeigneten Sitzgelegenheiten. Nun stellt der § 6 Absatz 5 der FeV klar, dass die Jagd auch dazugehört.
Diese praxisgerechte Anpassung wurde durch den Deutschen Jagdschutzverband und den Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen angeregt.
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