DJZ News Jäger im Anhänger – Transport zulässig

Jäger im Anhänger – Transport zulässig


Nach der Neuerung des Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch den Bundesrat ist der Personentransport auf Anhängern während der Jagd klar geregelt und zulässig.

 
Bisher durften Personen auf Anhängern nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mitgenommen werden (§ 21 der Straßenverkehrsordnung) und auch nur mit geeigneten Sitzgelegenheiten. Nun stellt der § 6 Absatz 5 der FeV klar, dass die Jagd auch dazugehört.
Diese praxisgerechte Anpassung wurde durch den Deutschen Jagdschutzverband und den Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen angeregt.
 
as
 


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