DJZ News Jäger ziehen Bilanz: Demo hat sich gelohnt, sie lassen aber nicht locker

Jäger ziehen Bilanz: Demo hat sich gelohnt, sie lassen aber nicht locker


14.04.2015

Mit Spannung wurde die Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (DVO) zum neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz von den Baden-Württembergischen Jägerinnen und Jägern erwartet. Nun ist sie da, und somit ist der neue rechtliche Rahmen für die Jagd komplett.

 
LJV BW/www.derfotograf.net
„Unsere Hauptkritikpunkte, für die wir auf die Straße gezogen sind und bei der Demonstration auf dem Schlossplatz in Stuttgart gekämpft haben, wurden nachgebessert“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann. „Offensichtlich haben wir Jäger in der Mitte der Gesellschaft das richtige Demokratieverständnis, denn alle Hintertür-Regelungen musste das Ministerium zurückziehen. Es hat erkannt, dass nur die Inhaber des Jagdrechts und wir Jägerinnen und Jäger die Vorgaben des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und der Durchführungsverordnung umsetzen können“, so der Vorsitzende des Landesjagdverbandes.
„Es besteht aber trotzdem noch Nachbesserungsbedarf, denn in einigen Punkten sind die Vorschriften von der Praxis weit entfernt“, erläutert der Landesjägermeister. Besonders die Jungfuchsbejagung ist zum bürokratischen Monster gewachsen. „Die Hürden sollen scheinbar so hoch gelegt werden, dass infolge des geschaffenen Verwaltungsaufwands eine Jungfuchsbejagung nicht mehr stattfinden soll“, vermutet Dr. Jörg Friedmann.
Doch wer Artenschutz fordert, muss Prädatorenmanagement ermöglichen. Seltene bodenbrütende Vogelarten haben ohne intensiver Fuchsbejagung mit allen bewährten Methoden kaum eine Überlebenschance. Viele Füchse sind der Hasen Tod, und Rebhühner würden für die Fuchsjagd stimmen, auch und gerade mit der Falle!
Dr. Jörg Friedmann zieht Bilanz: „Wer Einschränkungen der Fuchsbejagung im Gesetz fordert oder festschreibt, gibt sein Recht ab, sich über Artenschwund sowie den Rückgang von Bodenbrütern, Kleinsäugern und Amphibien zu beschweren.“
Völlig unverständlich und rechtlich zweifelhaft ist das Bejagungsverbot für Rabenkrähen und Elstern in Naturschutzgebieten, weil diese gerade dort Schäden an bedrohten und besonders geschützten Arten anrichten können.
„Freiwilliges Engagement für Wild, Jagd und Natur sowie vielfältige Leistungen für die Gesellschaft wie Wildbretgewinnung, Schadensvermeidung, Seuchenprävention, Erhalt der Artenvielfalt, Lebensraumgestaltung, Beseitigung von Unfallwild, Hilfe im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum und Umweltbildung brauchen praxisnahe und unbürokratische rechtliche Rahmenbedingungen, die eigenverantwortliches Handeln ermöglichen und stärken“, so der Landesjägermeister.
Der LJV wird beim Landesjägertag am 25. April in Dettingen/Erms dazu eine Resolution mit den wichtigsten Änderungspunkten beschließen.
PM/LJV Baden-Württemberg
 


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