Der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) will seine Anerkennung als Tierschutzverein gerichtlich durchsetzen und hat Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen erhoben.
Das Düsseldorfer Umweltministerium hatte einen Antrag des LJV NRW auf Anerkennung nach dem Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG NRW) mit Bescheid vom 29. Januar abgelehnt.
Erfahren hatte der LJV NRW davon nur aus einer Presseverlautbarung des Ministeriums, der zufolge unter dem Hinweis, dass nur seriöse Vereine anerkannt werden, 7 andere Organisationen bevorzugt worden waren. LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg sieht darin einen Mangel an Respekt gegenüber dem Landesjagdverband. Offensichtlich wolle das Ministerium nur solche Organisationen anerkennen, die mindestens 150-prozentig ins enge Weltbild einer kleinkarierten Tierschutzideologie passen, so Müller-Schallenberg.
Tatsächlich erfülle der Landesjagdverband sämtliche Anerkennungskriterien nach dem Mitte 2013 vom Landtag verabschiedeten Gesetz. Deshalb sei der ablehnende Bescheid des Landes rechtswidrig. Tierschutz und Jagd seien entgegen der offensichtlich vom Land vertretenen Ansicht kein Widerspruch. Das ergebe sich nicht nur aus der Satzung des Landesjagdverbandes, sondern sei sogar gesetzlich geregelt. Denn durch die gesetzlich verankerten Bestimmungen der Weidgerechtigkeit habe der ethische Tierschutz unmittelbar Eingang in das Jagdrecht und in jedwede Form der Jagdausübung in Deutschland gefunden.
Mit der Klage beim Verwaltungsgericht will der LJV die Anerkennung nach dem TierschutzVMG erreichen, um als Treuhänder des Wildes durch die ihm dann eröffneten Mitwirkungs- und Klagerechte die Belange des Tierschutzes noch stärker zu vertreten und dem Verlust von immer mehr Lebensräumen entgegenzuwirken.
PM LJV NRW