Ab dem Jahr 2025 soll ein Bleiverbot bei Jagdmunition für Langwaffen in Kraft treten (Symbolbild: solidmaks – Adobe stock photos)
Wolf und Goldschakal im Jagdrecht. Bleiverbot bei bestimmten Munitionsarten. Niedersachsen verabschiedet Jagdgesetznovelle
Der Niedersächsische Landtag hat mit großer Mehrheit die Novelle des Niedersächsischen Landesjagdgesetzes verabschiedet, wie die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) in einer Pressemeldung mitteilte:
„Mit der nun verabschiedeten Novellierung, haben wir ein in die Zukunft gerichtetes, modernes Jagdgesetz bekommen, dass auch weiterhin allen Ansprüchen an eine nachhaltige und tierschutzgerechte Jagdausübung gerecht wird“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V.
Die meist beachteste Änderung ist die Überführung des Wolfes ins Jagdrecht. An dem Schutzstatus ändert sich dagegen nichts. Auch der Goldschakal wurde ins Jagdrecht aufgenommen. Wolf und Goldschakal haben ganzjährige Schonzeit.
Weitere Änderungen gibt es unter anderem beim Einsatz von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik. Deren Einsatzmöglichkeiten wurde auf bestimmte Wildarten, wie den Waschbär, ausgeweitet. Außerdem soll die Verwendung von Bleimunition (mit einer Übergangsfrist) für Büchsmunition und Flintenlaufgeschosse ab dem 01.04.2025 verboten werden. Hinzu kommt die Einführung eines jährlichen Schießübungsnachweises, der für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden verpflichtend wird. Es gibt weitere Änderungen, deren Ausgestaltung über den Verordnungswege nun folgen werden.
Inkrafttreten wird das novellierte Landesjagdgesetz mit der Veröffentlichung im Niedersächsischen Gesetzes- und Verordnungsblatt. PM/AL