DJZ News Klage stoppt Schonzeitaufhebungen für Rehe in Roth

Klage stoppt Schonzeitaufhebungen für Rehe in Roth

Das Landratsamt Roth hat für vier Reviere im Landkreis die Schonzeit für Rehböcke und einjährige Geißen im April verkürzt oder aufgehoben. Wildes Bayern e. V. hat dagegen geklagt und die Abschüsse damit vorerst gestoppt.

(Foto: Joel Wüstehube /AdobeStock)

Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt Roth hat vier Revieren im Landkreis genehmigt, Rehböcke und einjährige weibliche Rehe schon ab Anfang April statt, wie im Gesetz festgelegt, ab 1. Mai zu schießen. Der Wildtier- und Naturschutzverein Wildes Bayern e. V. hat dagegen Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach eingereicht. Aufgrund der aufschiebenden Wirkung dieser Klage ruht die Jagd jetzt wieder.

„Wir beobachten die Praxis, die Schonzeit beim Rehwild zu verkürzen, schon seit einigen Jahren vermehrt, und sind immer wieder gerichtlich dagegen vorgegangen – mit Erfolg“, so Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller. Die Gerichte haben dem Verein mehrfach bestätigt, dass die Vorgehensweisen der Unteren Jagdbehörden häufig fehlerhaft und nicht ausreichend gründlich waren und über ihren Ermessensspielraum hinaus gingen. Deshalb hat Wildes Bayern entschieden, auch die Bescheide des Landratsamts Roth gerichtlich überprüfen zu lassen.

„Die Schonzeit für Rehwild ist nicht umsonst vom Gesetzgeber bis zum 1. Mai gelegt worden“, so Dr. Miller. „Wild zu früh im Frühjahr zu bejagen, verhindert, dass die Tiere nach dem Winter draußen auf den Wiesen die notwendigen Nährstoffe, zum Beispiel für die Aufzucht der Kitze, aufnehmen können. Wer sie dabei stört, jagt sie in den Wald und erreicht mehr Waldschäden statt weniger.“ Miller sieht auch ein hohes Tierschutzrisiko, weil trächtige Rehgeißen im April noch nicht so deutlich von einjährigen weiblichen Tieren unterscheidbar sind wie im Mai. „Es besteht also die erhöhte Gefahr, dass statt einem einjährigen Reh eine hoch schwangere Geiß erlegt wird“, so Dr. Miller. Auch andere Tierarten, darunter geschützte Vögel, werden von Jagdaktivitäten in der Brut- und Aufzuchtzeit massiv beeinträchtigt. Nicht umsonst erlassen viele Gemeinden dieser Tage Betretungsverbote für Naturflächen.

PM

ANZEIGE
Die mobile Version verlassen