Von einer nicht alltäglichen Geschwindigkeitskontrolle berichten Beamte des Verkehrsdienstes in Hagen (Nordrhein-Westfalen).
So nicht! Katzen und Hunde müssen während der Fahrt ausreichend gesichert werden (Symbolbild: tisomboon /AdobeStock)
Tiere wie Hunde und Katzen werden aus verkehrsrechtlicher Sicht als „Ladung“ eingestuft und sind demnach während der Autofahrt so zu sichern, dass die Verkehrssicherheit zu keiner Zeit beeinträchtigt ist. Eine „Ladungssicherung“ auf dem Schoß des Fahrzeugführers dürfte damit klar ausscheiden, auch wenn es sich um einen Schoßhund bzw. eine Schoßkatze handelt.
Daher stauenten die Beamten des Verkehrsdienstes in Hagen am vergangenen Freitagnachmittag wohl nicht schlecht, als ihnen bei einer Geschwindigkeitskontrolle ein 32-jähriger Mercedes-Fahrer mit einer Katze auf dem Schoß und Tempo 56 bei zugelassenen 30 km/h ins Netz ging.
Hinweise auf eine „Verkaterung“ des 32-Jährigen ergaben sich laut Polizei nicht. Gegenüber den Beamten habe er angegeben, dass er dringend zur Toilette müsse. Zur Katze habe der Mann keine Angaben gemacht. Auf ihn komme nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Geschwindigkeitsverstoßes und wegen der Nichtsicherung der Katze zu.
fh