Laut einer Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt können sich Jäger in Mecklenburg-Vorpommern (MV) die Anschaffung von Kühltechnik fördern lassen.
Es gelten folgende Bedingungen:
- Der Antrag kann bis zum 1. Oktober jeden Jahres bei der obersten Jagdbehörde eingereicht werden
- Jeder Jagdausübungsberechtigte kann nur einen Antrag stellen
- Die Förderhöhe beträgt 30 % der Netto-Ausgaben
- Reviere bis zu einer Größe von 150 Hektar werden mit maximal 375 Euro gefördert
- Reviere bis zu einer Größe von 500 Hektar mit maximal 750 Euro
- Reviere mit mehr als 500 Hektar mit maximal 1.200 Euro.
Foto: Arnd Bünting
Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums abrufbar: www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/
PM MLU/ jb