DJZ News NABU: Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes muss weiter verschärft werden

NABU: Entwurf zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes muss weiter verschärft werden

Der NABU Bundesverband stimmt dem Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 13. Juli 2020 zur Novellierung des Jagdgesetzes im Wesentlichen zu, will ihn aber weiter verschärfen.

Es sei zentral, „dass die Verantwortung der Jagd beim Waldumbau und Wiederbewaldung im BJagdG klar benannt wird“. Offenbar will man die Probleme des deutschen Waldes vor allem den Jägern und damit dem Wild in die Schuhe schieben. Das schreibt man deshalb auch in Neudeutsch gleich in die Überschrift der Presseerklärung: „Jäger*innen müssen Verantwortung übernehmen.“ Damit wird suggeriert, dass sie das in der Vergangenheit nicht getan hätten. Schwer zu erklären ist es dann aber, wie die statistisch fünf Stück Schalenwild pro Jahr und Jägerin oder Jäger zur Strecke kamen.

Geht es nach dem Willen des NABU Bundesverbandes, sollte bei der Jagd auf Wasserwild der Einsatz von „Schrot“, offenbar egal ob Blei oder nicht, untersagt werden. Damit wäre Wasserwild also nicht mehr zu bejagen. (Foto: Hans Jörg Nagel)

Heißt es noch im Entwurf, dass eine Naturverjüngung aller standortheimischen Baum- und Straucharten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen möglich sein muss, so fordert der NABU, das „im Wesentlichen“ zu streichen. Dies kommt in der Praxis einer Aufforderung zur Ausrottung allen Schalenwildes gleich. Auch die völlige Freigabe des Rehwildabschusses (nur eine Mindestgrenze) weist in diese Richtung.

Statt eines „Minimierungsgebotes“ bleihaltiger Jagdmunition soll diese sofort und vollständig verboten werden. Altbestände dürfen nicht mehr verwendet werden. Bei der Jagd auf Wasserwild soll der Einsatz von „Schrot“, offenbar egal ob Blei oder nicht, untersagt werden. Wasserwild wäre also nicht mehr zu bejagen.

Jagdscheinverlängerungen gibt es nur noch, wenn die Jäger ihre „Treffsicherheit auf bewegte Ziele“ alljährlich durch eine Prüfung nachgewiesen haben.

Im Übrigen gelten zusätzlich die bekannten Forderungen, wie das Verbot der Jagd auf Naturschutzflächen, das Verbot der Fallen-, Beiz- und Baujagd sowie die Reduzierung der Liste der jagdbaren Tiere. Ziel des Jagdgesetzes soll nicht mehr der Erhalt gesunder Wildbestände, sondern „ökologisch“ wertvoller Lebensräume sein. Neben Natur- und Tierschutz sollen „gesellschaftliche und ethische Anliegen“ im Mittelpunkt der Novellierung der Jagdgesetze des Bunds und der Länder stehen.

rdb

Die mobile Version verlassen