DJZ News Neue Entwicklung beim Von-der-Leyen-Wolf

Neue Entwicklung beim Von-der-Leyen-Wolf

Der Wolf „GW950m“, der sich mit einer Vielzahl von Nutztierrissen einen Namen gemacht hat, durfte zumindest theoretisch erlegt werden. Andere Tiere des Rudels nicht.

Der Problemwolf GW950m hatte Anfang September das Pony von Ursula von der Leyen gerissen. Im Oktober 2022 wurde eine Abschussgenehmigung erteilt. (Symbolbild: jgn71/ AdobeStock)

Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Beschluss vom 30. Januar 2023 (Az.: 9 B 707/23) den Eilantrag der Gesellschaft zum Schutze der Wölfe e.V. gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme des Wolfes mit der Bezeichnung GW950M abgelehnt, soweit er gegen die Genehmigung des Abschusses des Wolfs gerichtet war. Zumutbare Alternativen zur Tötung des Wolfs seien nach Einschätzung des Gerichts nicht ersichtlich. Darüber hinaus sei auch nicht erkennbar, dass die Entnahme eines einziges Wolfs zu einer ernsten Verschlechterung des Erhaltungszustands der Population des streng geschützten Wolfs führe.

Erfolg habe der Eilantrag hingegen in Bezug auf zwei Bestimmungen, denen zufolge auch der Abschuss einzelner Mitglieder des Wolfsrudels in einem sowohl zeitlich wie auch räumlich engen Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen erlaubt worden sei. „Da diese Nebenbestimmungen, die auf die Regelung in § 45a Abs. 2 BNatSchG gestützt worden sind, den sukzessiven Abschuss einzelner Mitglieder des Wolfsrudels bis zum Ausbleiben von Schäden erlaubten, bedürfe es einer fachlich fundierten Begründung, in welchem engen zeitlichen Rahmen die Annahme gerechtfertigt sei, dass ein Wolf, der sich im räumlichen Gebiet der bisherigen Rissereignisse aufhalte, auch der Verursacher dieser Rissereignisse sei“, heißt es in dem Beschluss. Die pauschale Bezugnahme auf die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung (31. Januar 2023) sei nach Einschätzung des Gerichts angesichts der strengen europarechtlichen Vorgaben zum Habitatschutz nicht ausreichend.

Die Abschussgenehmigung für den Wolf aus dem Burgdorfer Rudel, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gerissen hat, endete allerdings bereits wenige Stunden später. Ein neuer Antrag für eine Abschussgenehmigung des Rüden soll bereits vorliegen.

Warum wurde der Wolf noch nicht getötet?

Die Entnahme von GW950m erweist sich um einiges schwieriger, als gedacht. Und das liegt nicht nur an militanten Wolfsfreunden, die den Jägern das Leben schwer machen. Wie Marcus Polaschegg, Jäger und Hegeringleiter für Burgwedel gegenüber der haz erklärte, sei es beileibe nicht so einfach, einen Wolf tatsächlich zu erlegen. So stelle sich die rein praktische Frage, wie man einen solchen Wolf in seinen riesigen Streifgebieten selektiv entnehmen soll. Wenn ein Wolf sich überhaupt zeige, wie könne ein Jäger dann erkennen, dass er das gesuchte Tier sei, das per Einzelentscheidung zum Abschuss freigegeben sei?

fh

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