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Neue Verordnung erlaubt Nachtzielgeräte

In Thüringen ist ab sofort der Einsatz von künstlichen Lichtquellen erlaubt. Auch die Verwendung von Nachtzielgeräten (Vor- und Aufsatzgeräte) zur Wildschweinjagd ist mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Ausführungsverordnung zum Thüringer Jagdgesetz seit dem 11.9. möglich.

Auch in Thüringen dürfen nun Vor- und Aufsatzgeräte bei der Nachtjagd auf Sauen eingesetzt werden (Foto: Sebastian Grell)

Wie das Thüringer Landwirtschaftsministerium am Freitag bekannt gab, sind mit der aktuellen Verordnung auch die landesweiten Abschussregelungen „flexibler“ gestaltet worden. So seien zukünftig beispielsweise Übererfüllungen beim weiblichen Wild und beim Nachwuchs von 10 Prozent zum Ende der Abschussplanperiode ohne Sanktionen möglich. Darüber hinaus wurde beim männlichen Hochwild (Rot-, Dam- und Muffelwild) vom Güteklassenabschuss hin zum Altersklassenabschuss gewechselt, womit laut Ministerium die oftmals sehr schwierige Trophäenansprache entfalle.

fh

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