DJZ News Österreich: Verfahren wegen Steinbock-Jagdfilm mit Helikopter

Österreich: Verfahren wegen Steinbock-Jagdfilm mit Helikopter

Die Dokumentation der Steinbockjagd führte zu Kontroversen. (Symbolbild: Michaela – stock.adobe.com)

Expeditions-Crew begleitete Jungjäger. Fokus lag auf Videoproduktion.

Um die Kanisfluh, einem Berg in Österreich, kommt es seit letzter Woche zu heftigen Diskussionen. Grund war die Mission zweier deutscher Jungjäger, eine Steinbockjagd zu dokumentieren. Dabei kam es zu fragwürdigen Abläufen die jetzt voraussichtlich in einem Verwaltungsstrafverfahren gipfeln werden.

Die Jagd auf die Steingeiß war dabei nicht das Problem, viel mehr der respektlose Umgang mit dem seit 2020 unter Landschaftsschutz stehendem Bergmassiv. Die Jäger brachen letzte Woche Dienstag mit zwei Bergsteigern und einem professionellen Videograf zur Nordseite der Kanisfluh auf, wo das Hauptgebiet der 70 – 80 ansässigen Tiere liegt. Dort nächtigten sie unerlaubt bevor man in der Früh zur Jagd aufbrach und die Geiß erlegte. Um Bilder einer „nicht-alltäglichen“ Jagd für die sozialen Medien zu produzieren, wurde „das Abschussgebiet im Expeditionsstil erreicht“, mit neuen Bohrhaken und 300 m Fixseil, bestätigt einer der Bergsteiger gegenüber den Vorarlberger Nachrichten. Besonders kontrovers waren dabei mehrere Dronenflüge und die Bergung ins Tal mithilfe eine Hubschraubers, was alles bereits in Echtzeit auf den sozialen Medien landete. Diese Flüge unter 300 m sind in Schutzgebieten generell untersagt. Zudem soll das Stück nicht richtig gelegen haben, und 50 m abgerutscht und in „sehr unwegsamen Gelände verendet“ sein.

Mit welchen Strafen zu rechnen sei, ist bislang unklar. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz prüft nun den Sachverhalt, und auch der Jagdaufseher hat sich klar distanziert. Der Helikopterflug wurde einen Tag vorher offiziell angemeldet, für zeitgemäße Jagd sind auch Ausnahmen im Flugverbot möglich. Dennoch sind die Verhältnismäßigkeit nur um spannende Bilder zu produzieren, als auch der mangelnde Respekt vor dem Naturschutz  nun Auslegungssache der Behörden.

tjs

Die mobile Version verlassen