In der Debatte um die Novellierung des Landesjagdgesetzes in Rheinland-Pfalz verstärkt sich die Ablehnung.
(Symbolbild: Michal / AdobeStock)
Ein Fiasko für die Landesregierung: „In einer Arbeitssitzung im Ministerium für Klima Umwelt Energie und Mobilität am 8. September 2023 wurde der Gesetzesentwurf von keiner Unteren Jagdbehörde unterstützt“, so der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz. Auch die Kreisjagdmeister hätten den Entwurf abgelehnt.
Das Ministerium habe zu der Arbeitssitzung eingeladen, um einen fachlichen Austausch über den Gesetzesentwurf der Landesregierung durchzuführen. Eingeladen gewesen seien die Unteren Jagdbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, sowie deren Kreisjagdmeister. „Um es klar zu sagen: Das war eine hochkarätig besetzte Sitzung mit der gebündelten Fachexpertise aus dem gesamten Land“, merkt LJV-Präsident Dieter Mahr an.
Im Rahmen der Sitzung sei von den rund 80 Teilnehmern eine Abstimmung über das Gesetzesvorhaben gefordert worden. Diese sei zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Bei zwei Enthaltungen wurde der Gesetzesentwurf einstimmig abgelehnt. „Das ist ein Fiasko für die Landesregierung. Wie soll mit einem Gesetzesentwurf gearbeitet werden, den die zuständigen Fachbehörden in Fläche nicht nur kritisieren, sondern rundweg ablehnen?“, fragt Mahr. Mahr sieht sich hierbei in der Haltung und Arbeit seines Verbandes bestätigt. „Wir lehnen den Gesetzesentwurf seit dem ersten Tag ab – und zwar mit guten sachlichen und juristischen Gründen. Es sollte der Landesregierung zu denken geben, dass wir mit unseren Argumenten auch aus Sicht der Jagdbehörden und Kreisjagdmeister völlig richtig liegen. Dieser Entwurf muss weg!“
Der Präsident des LJV bringt seine Hoffnung zum Ausdruck, dass mit der immer größer werdenden Kritik endlich ein Umdenken im Ministerium stattfindet und dass man nach der Rücknahme des Gesetzesentwurf konstruktiv mit allen Beteiligten an einer Lösung arbeiten kann, das den Zielsetzungen auch mit Blick auf den Waldumbau wirklich gerecht wird.
Die Sitzung habe abgebrochen werden müssen, weil die Zeit nicht ausgereicht habe, um alle Änderungen zu besprechen. Die Unteren Jagdbehörden und Kreisjagdmeister seien darauf vertröstet worden, nunmehr ihre Ablehnung weitergehend bis zum 15. Oktober 2023 schriftlich auszuarbeiten.
PM