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Sachsen muss Restriktionszonen deutlich vergrößern

Nach einem neuen ASP-Fund muss die Restriktionszone in Sachsen vergößert werden

Nach dem Fund eines infizierten Wildschweinkadavers außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebiets hat der Freistaat reagiert und seine für die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erforderlichen Restriktionszonen erweitert.

Wegen eines infizierten Wildschweinkadavers außerhalb des bisherigen gefährdeten Gebiets im Landkreis Görlitz müssen die Restriktionszonen deutlich vergrößert werden (Foto: Shutterstock)

Jäger müssen beachten, dass innerhalb der jetzt räumlich in die Restriktionszonen neu einbezogenen Gebiete bis auf weiteres ein absolutes Jagdverbot gilt.

Nach Angaben des Staatsministeriums werden sowohl die Zone des gefährdeten Gebietes als auch die Pufferzone vergrößert. Die dafür notwendigen Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen würden die neuen Gebiete als auch die Maßnahmen innerhalb der Zonen festlegen. Das gefährdete Gebiet werde nach Süden bis zur Höhe der Gemeinde Horka ausgeweitet. Damit vergrößere sich die Fläche sich von bisher 157 auf nun 322 Quadratkilometer. Im Osten werde es vom bereits bestehenden festen Wildschweinabwehrzaun an der Neiße begrenzt. Die Pufferzone dehne sich nunmehr auf den gesamten Landkreis Görlitz nördlich der A 4 aus. Das Gebiet der Pufferzone erweitere sich von 605 auf 826 Quadratkilometer.

Aktuell gibt es in Sachsen 19 bestätigte ASP-Fälle (Stand: 22. Januar 2021). In Brandenburg wurden bislang 564 Fälle (Stand: 27. Januar 2021) nachgewiesen.

fh

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