In Rheinland-Pfalz werden die Untersuchungen fortgesetzt.
Ist der Tollwutvirus in der Wildtierpopulation vorhanden? Die Untersuchung von Indikatortieren liefert Antworten. (Foto: H. Arndt) |
Jagdausübungsberechtigte sind weiterhin dazu aufgerufen, Indikatortiere zum Nachweis der Tollwutfreiheit und zur Früherkennung einer Infektion in der Wildtierpopulation dem Landesuntersuchungsamt (LUA) zuzuleiten.
Indikatortiere sind verendete oder erlegte kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige Füchse, Marderhunde sowie Waschbären. Die Tierkörper sollen im Balg, zeitnah und mit einem Probenbegleitschein an die jeweils zuständige Behörde oder das Landesuntersuchungsamt (Institut für Tierseuchendiagnostik) in 56073 Koblenz, Blücherstr. 34 verschickt werden.
Das Untersuchungsergebnis wird dem Einsender bekannt gegeben.
Die Kosten der Untersuchung trägt das Land. Dem Jagdausübungsberechtigten wird je anerkanntem Indikatortier eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro bezahlt. Das LUA entscheidet zeitnah über eine Entschädigungsfähigkeit.
fh