DJZ News Umweltminister verpassen Weichenstellung beim Wolf

Umweltminister verpassen Weichenstellung beim Wolf

Kein regional differenziertes Bestandsmanagement in Sicht: Forderungen der Ministerpräsidenten werden ignoriert. DJV sieht neue Regelungen für verhaltensauffällige Wölfe als wenig praxistauglich.

DJV sieht neue Regelungen für verhaltensauffällige Wölfe als wenig praxistauglich. (Quelle: Rolfes/DJV)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) zeigt sich enttäuscht über die Ergebnisse der 101. Umweltministerkonferenz (UMK) zum weiteren Umgang mit dem Wolf. „Es ist ein schlichtes Rissreaktionsmanagement, aber kein regional differenziertes Bestandsmanagement“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die UMK habe es leider verpasst, die Weichen für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben mit dem Wolf zu stellen, so Dammann-Tamke weiter.

Die Umweltministerkonferenz bleibt weit hinter dem Forderungskatalog zurück, den die Ministerpräsidentenkonferenz Mitte Oktober verabschiedet hat und setzt nicht ansatzweise den Koalitionsvertrag der Bundesregierung um. Die Ministerpräsidentenkonferenz bezeichnet unter anderem die bisherigen Rechtsgrundlagen für Regionen mit Wolfsproblemen als „nicht mehr hinreichend“, es bestehe dringender Handlungsbedarf auf Seiten der EU und der Bundesregierung.

Nach wie vor wächst die Wolfspopulation dynamisch, entsprechend nehmen Nutztierrisse stark zu. Im Jahr 2022 gab es einen neuen Höchstwert von über 4.000 verletzten und getöteten Nutztieren – darunter auch Rinder und Pferde. Der jetzt vorgeschlagene Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen wird nach Ansicht des DJV nicht den erhofften Erfolg bringen: Die zeitlich und räumlich eng begrenzte Genehmigung für eine Entnahme macht es Gegnern noch einfacher als bisher, diese zu sabotieren.

Mit Spannung erwartet der DJV die in Aussicht gestellte Wolfsverordnung und die angekündigte schnellere und unbürokratische Entnahme von Einzeltieren. In Niedersachsen ist beispielsweise für die Rinder- und Pferdehaltung keiner Zäunung mehr notwendig – die Herde gilt als Grundschutz gegen den Wolf. Der DJV bezweifelt, dass künftig nach jedem Rinder- oder Pferderiss sofort von der Abschussregelung Gebrauch gemacht wird.

PM DJV

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