Peter Brade
Ab sofort gelten in Deutschland erweiterte Klagemöglichkeiten zur Einhaltung der Umweltgesetze. Bisher hatten in vielen Fällen nur direkt Betroffene das Recht zum Klagen. Ab jetzt gilt in Deutschland die EU-Öffentlichkeitsrichtlinie, die allen im Umweltschutz engagierten gesellschaftlichen Gruppen neue Klagerechte einräumt. Das betrifft rund 200 Verbände.
In umweltrechtlichen Zulassungsverfahren werden jährlich zahlreiche Auflagen erteilt, deren Umsetzung bislang nicht gerichtlich überprüft werden konnte. Das ändert sich ab sofort. Mit der direkt geltenden EU-Öffentlichkeitsrichtlinie können Umweltverbände gegen das Ignorieren solcher Auflagen klagen.
Um einheitliche Wettbewerbsbedingungen, gleiche Rechtsgrundsätze und gleiche Bürgerrechte zu gewährleisten, hatte die Europäische Gemeinschaft 2003 beschlossen, bis zum 25. Juni 2005 das Umweltklagerecht in allen Mitgliedsstaaten einzuführen. Umweltverbände können künftig nicht mehr nur Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften sondern Verstöße gegen sämtliche umweltrechtliche Vorschriften beklagen. G.G.v.H.Unfallversicherungsschutz auf Treibjagd
Peter Brade