Jäger erschießt wildernden Hund. Nach Jagdrecht ist der Fall klar: Ein rechtlich abgesicherter Vorgang.
Auch ein Rassehund darf nicht wildern. Foto: fotolia.de |
Im Ostallgäu sah ein Hundebesitzer die Lage jedoch anders. Er klagte auf Schadensersatz, da es sich um einen Rassehund handelte. Und verlor.
Der Rottweiler stammte aus einer wertvollen Züchtung. Der Besitzer verlangte 2.000 Euro Schadensersatz für das Tier, welches bei der Hetze eines Rehs vom zuständigen Jäger erschossen wurde.
Dem Amtsgericht Kaufbeuern kam es jedoch nicht darauf an, ob es sich bei dem Hund um einen Rassehund oder eine Promenadenmischung handelt. Der Hundebesitzer muss nun die Prozesskosten tragen und bekommt keinen Schadensersatz.
dmk