1 Jahr nach Einführung des neuen rot-grünen Landesjagdgesetzes in NRW zieht der Landesjagdverband eine niederschmetternde Bilanz.
Foto (v.r.n.l.): Dr. Tobias Blasius (Vorsitzender Landespressekonferenz NRW), Hans-Jürgen Thies (Justiziar des Landesjagdverbandes NRW), Ralph Müller-Schallenberg (Präsident des Landesjagdverbandes NRW), Christof J. Marpmann (Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes NRW) |
Im Gegensatz zu der Ansicht der Landesregierung ist das neue Landesjagdgesetz NRW für den Landesjagdverband noch lange nicht erledigt, erklärt LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg in Düsseldorf vor der Landespressekonferenz.
Das Landesjagdgesetz sei gegen die gute jagdliche Praxis und bedeute weniger Artenschutz. Es ist verfassungswidrig und richtet sich gegen die Hauptbetroffenen sowie die Mehrheit von Land und Leuten, so Müller-Schallenberg.
Für den Erhalt der Biodiversität erweise sich das neue Jagdgesetz bereits als unbrauchbar, weil es die Bejagung von Beutegreifern deutlich erschwere. Und auch juristisch gerate es stramm unter Druck. So halte das Verwaltungsgericht Arnsberg das Gesetz bereits in einem wesentlichen Punkt, dem Schießnachweis, für verfassungswidrig und habe es Ende Mai dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (Az. 8 K 3614/15). Und in Karlsruhe seien bereits 2 Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz eingelegt worden. Darüber hinaus gebe es eine Reihe fachgerichtlicher Klagen.
fh