Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und das Bundesumweltministerium (BMU) haben sich im zur Debatte stehenden pauschalen Verbot von bleihaltiger Schrotmunition in und über Feuchtgebieten geeinigt.
Laut einer Presseerklärung solle die Übergangsfrist jetzt drei Jahre betragen. Diese Zeit gelte es nun zur Entwicklung alternativer Schrotmunition im Sinne der Vermeidung von Tierleid zu nutzen.
fh