Das Bayerische Verwaltungsgericht hat den geplanten Abschuss des Problemwolfes GW2425m gestoppt. Zumindest vorerst.
Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Verfügung zum Abschuss eines Wolfs in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gestoppt. (Symbolbild: Angelika Beck / AdobeStock)
Die zuständige Kammer am Verwaltungsgericht München kommt zu dem Ergebnis (Entscheidungen: M 19 S 22.295, M 19 S 22.306), dass die mittels Allgemeinverfügung erteilte Genehmigung zur ausnahmsweisen Entnahme bzw. Tötung des Wolfes voraussichtlich rechtswidrig ist. Bis zu einer Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache dürfe deshalb von der erteilten Abschussgenehmigung kein Gebrauch gemacht werden. „Eine Gefährdungssituation für die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit im Sinne von § 45 Abs. 7 Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz, die eine sofortige Entnahme des Wolfes erfordere, ist nach Auffassung der Kammer derzeit nicht vorhanden“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts vom Freitag (21. Januar 2022).
fh