Jedem Autofahrer wird unterstellt, dass er im Falle einer Fahrzeugpanne oder bei einem Unfall in der Lage ist, das im Fahrzeug mitgeführte Warndreieck zweckbestimmt am Straßenrand aufzustellen und somit auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen.
Bei der Jagd ist wohl alles anders. Denn die Straßenverkehrsbehörde des Vogelsbergkreises zum Beispiel unterstellt uns Jägern, wir seien für das Aufstellen von Warnschildern bei Drückjagden nicht ausreichend sachkundig. Kein Scherz! Nach Auffassung der Verwaltungsbediensteten können Verkehrsschilder nur von geschulten Personen aufgestellt werden, denn eine unsachgemäße Aufstellung birgt große Gefahren für die Verkehrsteilnehmer.
Die Jäger kennen ihr Revier und natürlich auch die von Straßen durchschnittenen Wildwechsel. Sie wissen am besten, an welchen Stellen Warnschilder aufzustellen sind, um Wildunfälle bei Drückjagden weitestgehend zu vermeiden. Unter diesen Voraussetzungen dürften die Jagdleiter doch eigentlich ohne fremde Hilfe sachkundig genug sein, morgens Warnschilder aufzustellen und nach der Jagd wieder abzubauen!
Im Fachhandel sind beispielsweise dreibeinige Warnständer mit Warn-Schild für ungefähr 50 Euro erhältlich. Für jeweils 4,95 Euro lassen sich noch zwei leuchtfarbene Warnflaggen anschaffen, die an dem Ständer befestigt jeden Autofahrer auf eine außergewöhnliche Verkehrssituation aufmerksam machen. Diese Warnung würde meines Erachtens mehr beachtet, als die Wildwechsel-Schilder, an die die Verkehrsteilnehmer ohnehin gewöhnt sind.
Benötigen wir allen Ernstes ein aufwendiges Genehmigungsverfahren unter Beteiligung mehrerer Landes- und Kommunalbehörden, um eine Drückjagd durchzuführen, dort, wo eine Straße eine Gefährdung darstellen könnte?
In Deutschland scheint der Regelungsbedarf schier unermesslich zu sein. Zum Führen von Jagdwaffen sind Jäger ausreichend sachkundig, aber zum Aufstellen von Warnschildern erscheinen wir wohl zu blöd!
-Werner Exler-