DJZ News Kein Stillstand auf dem Land!

Kein Stillstand auf dem Land!


16.09.2015

Die 17 Partnerverbände im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ fordern den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel dazu auf, erforderliche Korrekturen am Referentenentwurf für das Landesnaturschutzgesetz NRW vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass der Naturschutz nicht zum Stillstand auf dem Land führt.

 
Die Kritik der unabhängigen Organisationen aus Landwirtschaft, Grundbesitzern, Forst, Gartenbau, Jagd und Fischerei richtet sich vor allem gegen die nicht hinnehmbaren Eingriffe in die Eigentumsrechte und Einschränkungen für Landwirte, Waldbauern, Gärtner, Jäger und Fischer.
Bei ihrer Zusammenkunft am vergangenen Donnerstag (10. September 2015) haben die im „Aktionsbündnis Ländlicher Raum“ zusammengeschlossenen Partnerverbände den vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vorgelegten Gesetzentwurf zum Landesnaturschutzgesetz NRW in wesentlichen Teilen abgelehnt.
Ihre Kritik ziele auf den umfassenden behördlichen Regelungsanspruch ab, der mit dem neuen Gesetz verbunden sei. Anstatt die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes maßvoll und praktisch umsetzbar auf die Verhältnisse in NRW zu übertragen, gehe der vorliegende Gesetzentwurf in Teilen weit über die Bundesvorschriften hinaus.
Die Partnerverbände hätten in ihren Stellungnahmen anstelle zusätzlichen Ordnungsrechtes die Forderung nach dem Vorrang des Prinzips „kooperativer Naturschutz mit Eigentümern und Nutzern“ in den Mittelpunkt gestellt. Es dürfe keine Eingriffe in Eigentumsrechte geben, wie etwa die geplanten Ausweitungen zum Vorkaufsrecht der Naturschutzorganisationen. Die bestehenden Vorgaben der „guten fachlichen Praxis“ seien ausreichend und bedürften keiner Verschärfung. Zusätzliche Einschränkungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich, forstlich oder gartenbaulich genutzter Flächen lehnen die Partnerverbände ebenso entschieden ab, wie weitere Vorschriften zu Lasten von Jagd und Fischerei.
Bei allen naturschutzfachlichen Regelungen müsse es um Qualität gehen, nicht um Quantität. Dazu bedürfe es keiner Ausweitung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope etwa auf Streuobstwiesen, sondern eines aktiven Förderprogramms zur Bewirtschaftung dieser Flächen. Die vorgesehenen weitergehenden Mitwirkungs- und Kontrollrechte für die Naturschutzverbände finden bei den Partnerverbänden keine Akzeptanz. Außer unkalkulierbaren Verzögerungen beim Verwaltungshandeln bringe diese Regelung keinen Mehrwert für Natur- und Landschaft.
PM/fh
 


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