Mitte November hat ein Wildhüter im Schweizer Kanton Graubünden fälschlicherweise gleich drei Luchse erlegt.
Im Kanton Graubünden wurden fälschlicherweise Luchse im Rahmen der Wolfsregulation erlegt (Symbolbild: Generiert mit Adobe Firefly)
Eigentlich hatte er es auf Wölfe abgesehen. Einer Kantonsmitteilung zufolge war der Wildhüter, der seinen Aufsichtskreis außerhalb des Abschussperimeters hat, im Auftrag des Amts für Jagd und Fischerei (AJF) auf einem Einsatz zur Wolfsregulation in der Surselva unterwegs. Er habe nach den verbleibenden drei von acht Wolfswelpen des Vorabrudels gesucht, welche Anfang September zum Abschuss freigegeben worden seien. Die Identifizierung der drei entdeckten Tiere sei in der Nacht mittels Wärmebildtechnik erfolgt.
Mit der festen Überzeugung, die drei besagten Jungwölfe vor sich zu haben, drückte der Wolfsjäger ab und – traf auch. Doch statt der beabsichtigten Jungwölfe musste er seinen Vorgesetzten wenig später zwei Jungluchse und einen Kuder beichten.
Was droht ihm nun?
Der Wildhüter erstattete Selbstanzeige. Eine strafrechtliche Untersuchung wurde eingeleitet, wie es in der Meldung weiter heißt. Außerdem ist der Wildhüter bis zur vollständigen Klärung des Vorfalls von der Wolfsregulation ausgeschlossen.
Einmalige Luchsauswilderung in Prüfung
Der Kanton will nun überprüfen, ob der entstandene Schaden an der Population durch eine einmalige Einbringung einer vergleichbaren Anzahl Luchse aus einer fremden Population kompensiert werden soll.
fh