Aufbewahrung
Das Waffengesetz bestimmt, daß der Jäger die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat, um zu verhindern, daß Schußwaffen und Munition abhandenkommen oder daß Dritte diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen. Bei Kurzwaffen ist eine besondere Sorgfaltspflicht erforderlich. Waffen und Munition müssen getrennt voneinander gelagert oder transportiert werden.
Bleigeschosse
Werden vor allem in den Patronen .22 lfB und in vielen Kurzwaffenpatronen verwendet. In Büchsenpatronen wurden sie durch die wesentlich günstigeren Mantelgeschosse verdrängt.
Fallsicherung
Bei modernen Polizeipistolen und Revolvern eingebaute interne Sicherung, die das »losgehen« einer geladenen und ungespannten und ungesicherten Waffe durch Herunterfallen oder Stoß verhindert.
Holster
Kurzwaffenfutteral zum Tragen oder Ziehen der Kurzwaffe. Für den Jagdschutz ist ein verdeckt zu tragendes Gürtel- oder Schulterholster zweckmäßig. Für den Hundeführer bei der Nachsuche ist ein Dienstwaffen-Holster zweckmäßig, das den schnellen Zugriff zur Waffe ermöglicht.