In eigener Sache Neues Jagdgesetz in Schleswig-Holstein

Neues Jagdgesetz in Schleswig-Holstein


Vergangene Woche beschloss der Landtag in Kiel mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition ein neues Landesjagdgesetz. Die Oppition stimmte dagegen.

 
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Juliane Rumpf (CDU): „Das neue Jagdgesetz ist ein Kompromiss zwischen Jagd- und Tier-schutzinteressen.“ Photo: dpa
Es diene der ewig gestrigen Jagdlobby – so urteilte Marlies Fritzen (die Grünen) das neue Jagdgesetz im Norden ab. Gelobt wurde es dagegen von der Landwirtschaftsministerin Juliane Rumpf (CDU) als „fairer Kompromiss zwischen Jagd- und Tierschutzinteressen“.
 
 
Die Neuerungen in Kürze:
  • Flexible Dreijahresregelung für die Abschusspläne des Schalenwildes und die Möglichkeit, das von der Jagdbehörde festgesetzte Abschuss-Soll um 30 Prozent zu überschreiten.
  • Jagdzeiten können gegenüber der vom Bund festgesetzten Dauer verlängert werden.
  • Sofern erhebliche Wildschäden durch Gänse drohen, kann künftig die Jagdbehörde für das Ausnehmen der Gelege Genehmigungen erteilen.
  • Die Verwendung von Bleimunition bleibt erlaubt. Einzige Ausnahme: Jagd auf Wasservögel.
sd
 


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