Bei einem Kanzeleinsturz in Österreich verletzten sich 2 Jäger. Die Sozialversicherung forderte eine Haftung des Pächters. Nun fiel das Urteil.
Das Urteil: Der selbst bei dem Unfall verletzte Jagdpächter muss keinerlei Kosten übernehmen. Ihn trifft keine Schuld. Wie „Die Presse“ berichtet, folgte das Gericht der Argumentation des beklagten Jagdpächters. Es sei nicht zumutbar, die zahlreichen Kanzeln jährlich von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Insbesondere dann nicht, wenn die Kanzeln bei der Untersuchung zerlegt und damit zerstört werden müssen.
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Die Pfosten der damals umgefallenen Kanzel waren von Stockfäule befallen und konnten somit die Last nicht mehr tragen. Infolgedessen fiel der Sitz um.
ml