Gestern noch eine Ordnungswidrigkeit, heute schon erlaubt. Die Obere Jagdbehörde Rheinland-Pfalz erlaubt ab sofort die Jagd auf Schwarzwild mit künstlichen Lichtquellen.
![Schwarzwild](https://djz.de/wp-content/uploads/sites/3/2017/08/Taschenlampensau.jpg)
Wegen der sich ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest hat die Obere Jagdbehörde entschieden, die Erlegung von Schwarzwild unter Verwendung von künstlichen Lichtquellen (z. B. Taschenlampen) per Allgemeinverfügung (Nr. 32 /2017 am 28.08.2017) zuzulassen.
Die Ausnahme vom Verbot der Verwendung von künstlichen Lichtquellen erfolgt bis auf Widerruf.
Aber Vorsicht: Die Verbindung von künstlichen Lichtquellen mit der Schusswaffe ist nach wie vor verboten und wird streng bestraft.
fh