Das Verwaltungsgericht Kassel hat den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön im Rahmen der endgültigen Entscheidung im Eilverfahren bestätigt.
Die ursprüngliche Entnahmegenehmigung der zwei Wölfe wäre am 9. November 2023 ausgelaufen. (Foto: Countrypixel /AdobeStock)
Die erteilte Abschussgenehmigung sei rechtswidrig, wie das Gericht am Mittwoch zu den Beschlussgründen bekannt gab: „Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe seien zwar im hessischen-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich. Es lasse sich jedoch derzeit auf der Grundlage der behördlicherseits hierzu getroffenen Feststellungen allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe im Zusammenhang mit den Bissvorfällen einen zumindest grundlegenden Herdenschutz überwunden hätten.
Gelegenheit macht Diebe?
Für die übrigen Fälle sei jedenfalls nach derzeitigem gerichtlichen Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine „leichte Gelegenheit“ ausgenutzt hätten, Beute zu machen, weil ihnen die Weidetiere schutzlos ausgeliefert gewesen seien. Dass die schadensverursachenden Wölfe ihr Jagdverhalten angepasst und auf zumindest mit Grundschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere ausgerichtet hätten, sei zumindest aktuell nicht feststellbar. Solange das Vorhandensein eines Herdenschutzes nicht nachgewiesen sei, dürfe ein Wolf in Übereinstimmung mit artenschutzrechtlichen Leitlinien aber nicht geschossen werden.
Die ursprüngliche Entnahmegenehmigung der zwei Wölfe wäre am 9. November 2023 ausgelaufen.
fh