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Wildüberwachung ade


Die Landesbetriebsleitung Hessen-Forst fordert alle Revierleiter, Jagderlaubnisscheininhaber und Pächter staatlicher Jagdbezirke auf, den Betrieb von Wildbeobachtungskameras auf den Regiejagdflächen bis auf Weiteres einzustellen.

 
Der Einsatz von Wildkameras ist in Jägerkreisen mittlerweile sehr verbreitet. Nun hat sich der Hessische Datenschutz mit dem Thema auseinander gesetzt.
 
Das verfassungsmäßige Recht auf informationelle Selbstbestimmung verbürgt das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Bildüberwachung gemacht zu werden.
 
Nach § 6b Abs. 1 Ziffer 3 Bundesdatenschutzgesetz ist die Videobeobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen nur zulässig, wenn berechtigte Interessen für konkret festgelegte Zwecke vorliegen. Dabei dürfen schutzwürdige Interessen der Betroffenen nicht überwiegen.
 
Bei einer Wildkamera im Wald handelt es sich um eine solche Videoüberwachung im öffentlich zugänglichen Raum. Daher hat der Überwachende (Jagdausübungsberechtigte) nachzuweisen, welche berechtigten Interessen eine Überwachung erfordern. Dem sind dann die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen (zum Beispiel der Waldbesucher) gegenüber zu stellen. Und diese Interessenabwägung kann immer nur zu Gunsten der Betroffenen (Waldbesucher) ausfallen, so folgert der Hessische Datenschutz. Der Einsatz von Kameras zum Zweck der Kirrungüberwachung ist damit nicht gerechtfertigt, da es hierfür „mildere“ Mittel als die der Videoüberwachung gibt.
 
Offiziell werden im Landesbetrieb Hessen-Forst Wildkameras zu wissenschaftlichen Zwecken eingesetzt, zum Beispiel im Rahmen des Luchsmonitorings, der Überwachung von Wildbrücken oder – wie im Nationalpark „Kellerwald-Edersee“ – als fester Bestandteil des Wildtiermonitorings und zum Schutz wissenschaftlicher Einrichtungen vor Vandalismus und Diebstahl. Für diese Einsätze fehlt noch eine Klärung durch den Datenschutzbeauftragten.
 
as
Quelle: PM Hessen-Forst August 2012
 
 
In der Deutschen Jagdzeitung 10/2012, die am 26. September erscheint, greift dieses Thema auf.
 


 
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