Das Urteil des Amtsgerichts Montabaur ist gestern gefallen: Der Schütze, der am 20. April 2012 den Westerwälder Wolf erlegt hatte, muss eine Geldstrafe von 3.500 Euro zahlen.
Es liege ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor, so der Richter Jens Kaboth. Unerheblich dabei sei, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 4.000 Euro gefordert. Der Verteidiger des Jägers plädierte auf Freispruch. Sein Mandant hätte auf einen Hund geschossen.
Umweltministerin Ulrike Höfken begrüßt die Gerichtsentscheidung: Diese Tat widerspricht allen Bemühungen von engagierten Naturschützern, Jägern und dem behördlichen Naturschutz in den vergangenen Jahrzehnten, die den Wolf in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln möchten. Das Umweltministerium erarbeitet derzeit einen Wolfsmanagementplan, dessen Entwurf im kommenden Frühjahr mit den verschiedenen Interessengruppen erörtert werden soll.
Der Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz fordert eine aktive Beteiligung bei diesem Wolfmanagementplan. Der Wolfsschütze ist nach meiner Einschätzung zu Recht verurteilt worden, kommentierte LJV-Präsident Kurt Alexander Michael die Verurteilung des nordrhein-westfälischen Jägers. Das Vorgehen des Schützen hat der Jägerschaft schweren Schaden zugefügt. Deswegen gehen wir davon aus, dass der Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen verbandsinterne Disziplinarmaßnahmen einleiten wird.
PM/as
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