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Wolf oder kein Wolf – Das ist hier die Frage

1894


Prozessauftakt: Großer Medienrummel im Amtsgericht Montabaur (Rheinland-Pfalz). Am heutigen Morgen, 14. Dezember, wurde erstinstanzlich die „Erlegung des Westerwaldwolfs“ verhandelt.

 

Angeklagter Jäger aus Bad Honnef und sein Verteidiger_550
Rechtsanwalt Christian Comes (links) zweifelt daran, dass der Angeklagte (rechts) wirklich einen Wolf beschossen hat. (Foto: Hans-Jörg Nagel)
Außer Frage steht, dass der Beschuldigte, ein 71-jähriger Jäger aus dem Rhein-Sieg-Kreis (NRW), am 20. April diesen Jahres, auf einen „vierläufigen Räuber“ schoss. Der Mitpächter des Reviers Hartenfels (Rheinland-Pfalz) gab schon in der ersten Verhandlung unumwunden zu, mit höchster Wahrscheinlichkeit der Erleger des Tieres gewesen zu sein. Allerdings besteht der Jäger darauf, lediglich einen wildernden Hund beschossen zu haben. Dass es sich hierbei um einen Wolf gehandelt haben könnte, sei ihm nicht eine Sekunde in den Sinn gekommen.
 
Oberstaatsanwalt Ralf Tries wirft dem 71-Jährigen dagegen vor „unbewusst fahrlässig“ (die geringste Form rechtswidrigen Handelns) sowohl gegen das Bundesnaturschutzgesetz (Töten eines streng geschützten Tieres) und gegen das Tierschutzgesetz (Töten eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund) verstoßen zu haben.
 

 

Medienauflauf Gerichtsverhandlung Westerwaldwolf_450
Das Medienspektakel beim Prozessauftakt war groß. (Foto:Hans-Jörg Nagel)
Der Oberstaatsanwalt sieht den aktiven „Vorgang der Wilderei“ (des Tieres) als nicht gegeben, da der Beschuldigte berichtete, „das Tier“ erst beim 2. Zusammentreffen – nämlich beim Überqueren der Lichtung – beschossen zu haben. Zuvor habe er den Räuber beobachtet, als er 2 Rehe jagte. Auf dem Rückwechsel sei ihm ein etwa hasengroßer Gegenstand im Fang des Stückes aufgefallen. Da habe er geschossen. Wegen eben dieser vermeintlichen Beute im Fang sieht Rechtsanwalt Christian Comes den Vorgang Wilderei dagegen als „noch nicht abgeschlossen“ an.
 
Im Übrigen will die Verteidigung auch nicht das Gutachten des Senkenberg-Instituts anerkennen. Die hätten – laut Anwalt – auf gerade mal einer Seite festgestellt, dass in dem erlegten Stück DNA-Nachweise zu finden sind, die auf die sogenannte italienische Wolfspopulation hinweisen. „Die finden Sie in Italien in jedem 2. Straßenköter“, so Comes.
 
Das Gericht geht nun in die Beweisaufnahme. Der Fall hat gerade erst begonnen…
 
 
Mehr zu diesem Fall können Sie in der Februar-Ausgabe der DEUTSCHEN JAGDZEITUNG lesen, die am 30. Januar 2013 erscheint!
 
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