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2 Jahre Haft auf Bewährung

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Knapp 2,5 Jahre ist es her, nun erging das Urteil am Amtsgericht Wunsiedel (Bayern): Der Jäger, der im September 2012 einen damals 26-Jährigen erschoss, muss nicht in den Knast.

 

Seine 2-jährige Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich muss der Unglücksschütze 3.000 Euro an ein Projekt zur Drogenprävention zahlen.
Der folgenschwere Schuss fiel in den frühen Morgenstunden im September 2012 in der Nähe von Schönwald im Landkreis Wunsiedel. Der Jäger nahm eine Bewegung wahr und ging in Anschlag. Weil er sich nicht sicher war, nahm er die Waffe wieder aus dem Ziel. Dabei sei unbeabsichtigt ein Schuss gefallen, der den unter Drogen stehenden 26-Jährigen tödlich verletzte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, will sich mit dem Urteil nicht zufrieden geben, wie br.de meldet. ml
 
 


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