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Gericht verhindert Wolfsabschuss im Westerwald

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Eigentlich sollte es heute losgehen: Doch der Westerwälder Wolfsrüde GW1896m muss sich vorerst keine Sorgen um seinen Balg machen, nachdem das Verwaltungsgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) eine Zwischenentscheidung zugunsten eines Naturschutzverbandes getroffen hat.

Noch vorm Anblasen hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Wolfsjagd im Westerwald abgeblasen (Symbolbild: Generiert mit Adobe Firefly)

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hatte eine räumlich und zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Westerwälder Wolfsrüden GW1896m oder aber auch anderer Individuen des Leuscheider Rudels erteilt. Die Ausnahmegenehmigung sollte befristet und nur für die Zeiträume vom 9.12.2024 bis 19.12.2024 und vom 3.01.2025 bis 29.01.2025 möglich sein.

Dagegen sind beim Verwaltungsgericht Koblenz gleich mehrere Eilanträge von Naturschutzvereinigungen eingegangen. „In einem der Verfahren ist eine stattgebende Zwischenentscheidung (Beschluss vom 6. Dezember 2024, 4 L 1327/24.KO) ergangen“, wie das Gericht mitteilte. Das heiße, der Wolf dürfe vorläufig bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den Eilantrag nicht abgeschossen werden.

Die gerichtliche Zwischenentscheidung enthalte keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob die Ausnahmegenehmigung zu Recht erteilt worden sei. Das könne erst nach Vorlage und Prüfung der Verwaltungsvorgänge beantwortet werden. Da dies jedoch einige Zeit in Anspruch nimmt, war zur Vermeidung vollendeter Tatsachen bis zum Ergehen einer erstinstanzlichen Entscheidung eine Zwischenentscheidung geboten.

Gegen den Beschluss vom 6. Dezember 2024 können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

fh

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