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Wildbrethygiene – Markenloses Markenprodukt

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Reh, Hirsch und Sau sollten bei der Vermarktung verpflichtend mit einer Wildmarke versehen werden. Der Bundesrat war anderer Meinung.

 

Wildmarke
Übertriebene Bürokratie oder Qualitätssiegel? Es spielt keine Rolle mehr! Die Verpflichtung, Wild bei der Abgabe an Wildhändler, Gastronomen und Endverbraucher mit Wildmarke und Ursprungsschein zu kennzeichnen, ist vom Bundesrat gekippt worden.
 
Ministerpräsident und Jäger Peter Harry Carstensen (CDU) war es, der den Änderungsvorschlag Ende März einbrachte. Paragraph 16a, der die Verpflichtung enthielt, Schalenwild bei Veräußerung mit Wildmarke und Wildursprungsschein zu versehen, wurde gestrichen.
 
Ohne Schleswig-Holstein hätte jedes erlegte Reh mit einer Marke gelocht werden müssen. Selbst dann, wenn es einem langjährigen Freund und Nachbarn verkauft und über den Gartenzaun gereicht worden wäre.
 
Paragraph 16a wurde aufgrund einer EG-Verordnung konstruiert. Dort heißt es, dass Lebensmittelunternehmer in der Lage sein müssen, jede Person festzustellen, von der sie Lebensmittel erhalten haben. Daraus folgerte das Bundeslandwirtschaftsministerium: Wildmarken und Ursprungsscheine für jedes Stück Schalenwild müssen her!
 
Dennoch wurde der Paragraph mit folgender Begründung vom Bundesrat gestrichen: „Die Abgabe erfolgt in den genannten Fällen in der Regel unmittelbar durch den Jäger selbst, so dass die Herkunft des Fleisches in der Regel bekannt ist und nur in einem engen örtlichen Rahmen erfolgt.“
 
Dafür gab es Applaus vom Bayerischen Jagdverband, der nach eigener Aussage schon seit Diskussionsbeginn, trotz Widerstand des Deutschen Jagdschutz Verbandes, gegen die unnötige Bürokratisierung protestierte.
 
Präsident Prof. Jürgen Vocke lobte in diesem Zusammenhang seinen eigenen Verband: „Es zeigt sich wieder einmal, dass der Bayerische Jagdverband auf dem richtigen Weg ist. Zusätzliche bürokratische Hürden für die Vermarktung von regionalen Spezialitäten, wie unserem heimischen Wildbret, sind somit aus dem Weg geräumt.“
 

 

Wildmarke
Egal ob mit oder ohne Marke: Bevor die amtliche Trichinenuntersuchung nicht abgeschlossen ist, darf Schwarzwild nicht verzehrt werden!
Und nun?
 
Jäger sind bei den Änderungen des Lebensmittelhygienerechts mit einem blauen Auge davongekommen. Die beruhigende Nachricht zuerst: Alles Schalenwild, außer Schwarzwild, braucht weder Wildmarke noch Wildursprungsschein. Beim Schwarzwild ist es etwas komplizierter, da unter bestimmten Voraussetzungen beides verwendet werden muss.
 
Doch der Reihe nach: Was muss bei Rot-, Dam-, Muffel- und Rehwild beachtet werden? Für die Abgabe an Wildhandel und verarbeitende Betriebe soll jedem Wildkörper, dem die Eingeweide (außer Magen und Därme) nicht beigefügt sind, eine Bescheinigung beigelegt werden. Sie muss von einer kundigen Person ausgefüllt sein und folgende Informationen enthalten: Ort, Datum und Zeitpunkt der Erlegung sowie eine laufende Nummer.
 
Außerdem muss sie bescheinigen, dass das Stück vor Erlegung keine Verhaltensstörungen gezeigt hat, keine auffälligen Merkmale festgestellt wurden und kein Verdacht auf Umweltgifte besteht. Diese Erklärung gilt nicht, wenn der Jäger kleine Mengen an den örtlichen Einzelhandel und Privatpersonen abgibt.
 
Was muss bei Schwarzwild beachtet werden? Nach wie vor gilt, dass egal ob für Eigen- oder Fremdverzehr, jedes Stück auf Trichinen untersucht werden muss! Wird die Untersuchung von der Behörde übernommen, benötigt man weder Ursprungsschein noch Wildmarke.
 
Es gibt nur einen Fall, bei dem der Jäger beides benutzen muss: Die Probenentnahme ist ihm von der Behörde übertragen worden,er hat das Stück selber erlegt, entnimmt die Trichinenprobe selber und verkauft das Stück im Ganzen an den örtlichen Einzelhandel. Nur dann muss er Wildmarken kaufen.
 
 
Peter Diekmann
 

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