Ein Stück Schwarzwild wurde in Polen mit Afrikanischer Schweinepest (ASP) infiziert tot aufgefunden. Jäger sollten Fallwild umgehend melden.
Jäger sind aufgerufen, auf akute Symptome bei erlegtem Schwarzwild und Fallwild zu achten (Foto: Heinz Lehmann) |
Wie das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte, wurde es an der Grenze zu Weißrussland gefunden. Damit wurde das EU-Gebiet erreicht. Eine Einschleppung in weitere Länder der Europäischen Union kann nicht ausgeschlossen werden. Tierhalter, Tierärzte und Jägerschaft sind daher verstärkt aufgerufen, auf akute Symptome bei Hausschweinen und vermehrtes Auftreten von Fallwild (Schwarzwild) zu achten. Besonders Jäger sollten, beim Auftreten von vermehrtem Fallwild die zuständigen Behörden informieren und entprechende Proben (vor allem Schweiß, Lymphknoten, Milz, Lunge) amtlich abklären zu lassen.
In Polen wurde diese Meldung durch den Veterinär Dr. Janusz Zwiazek in Warschau bestätigt. Gefunden wurde das verendete Tier bereits am Donnerstag letzter Woche (13.2.2014) in dem Dorf Grzybowszczyzna in der Wojwodschaft Podlachien. Litauen, wo Ende Januar ASP auftrat, liegt rund 50 Kilometer entfernt. Von wo das Virus eingeschleppt wurde, ist noch nicht bekannt.
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Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig. Die Ausprägung der klinischen Krankheitssymptome ist stark abhängig von den Eigenschaften des auslösenden Virus. Schweine, die die Erkrankung überleben, können über Monate das Virus ausscheiden.
Erste Krankheitssymptome treten ca. 5 bis 15 Tage nach einer Infektion auf: Hohes Fieber, verminderte Nahrungsaufnahme, Schwäche, Atembeschwerden, Hautverfärbungen an Ohren, Schwanz, Extremitäten und Bauch. Bei der hochviralen Form des Erregers verenden die Stücke innerhalb weniger Tage ohne vorher Krankheitssymptome gezeigt zu haben.
Beim Aufbrechen verendeter Stücke können Blutungen in der Haut und Organen auffallen. Die Milz ist vergrößert. Der Deutsche Jagdverband ruft alle Jäger in Deutschland auf, in den Revieren verstärkt auf verendete Wildschweine zu achten und diese umgehend den zuständigen Veterinärbehörden zu melden.