34 positiv aus Afrikanische Schweinepest getestete Wildschwein-Kadaver wurden mittlerweile in Brandenburg gefunden. Land- und Forstwirtschaft sind seit dem ersten Fund in einer Gefährdungszone verboten. Nun wird das Verbot schrittweise gelockert.
Nach dem ersten Fund eines positiv auf Afrikanische Schweinepest getesteten Wildschweins wurde eine Kernzone sowie ein gefährdetes Gebiet durch die Ämter ausgewiesen. Innerhalb dieser Flächen gelten zahlreiche Einschränkungen für Jäger, Land- sowie Forstwirte. So sind unter anderem Land- und Forstwirtschaft im gefährdeten Gebiet vollständig verboten.
Symbolbild Foto: Max Sattler
Doch das soll sich nun ändern. Am gestrigen Freitag hat das Verbraucherschutzministerium Brandenburg einen entsprechenden Erlass an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße sowie Dahme-Spreewald geschickt. Darin ist geregelt, dass die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter unter gewissen Vorraussetzungen die Nutzung von land- sowie forstwirtschaftlichen Flächen wieder erlauben dürfen. Die Kriterien für die Lockerungen sind: Sauen dürfen bei der Nutzung keinesfalls aufgeschreckt werden. Kadaver dürfen nicht ins Erntegut gelangen. Um dies sicherzustellen, müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine vor der Nutzung zuerst vollständig abgesucht werden.
Diese schrittweise Lockerung gilt allerdings nur für das „gefährdete Gebiet“. Die Verbote innerhalb der Kernzone bestehen weiterhin.
ml