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Mitjäger aufs Korn genommen

1760


Erst wurde zur fröhlichen Jagd geblasen, dann sah man sich vor Gericht wieder:

Peter Brade

Weil eine Münchener Jägerin mit ihrer Flinte statt eines Hasen einen Mitjäger aufs Korn genommen hat, wurde sie jetzt vom Landgericht München (Az. 20 O 7772/04) zur Zahlung eines hohen Schmerzensgelds verurteilt.
 
17 500 Euro muss die Frau an den Sohn des Jagdherrn zahlen. Beide hatten an einer Treibjagd im Raum München teilgenommen. Nach Art der „Böhmischen Streife“ waren die Jäger dicht nebeneinander hergegangen. Wegen des dichten Unterholzes konnten sie sich aber nicht gegenseitig sehen.
 
Als der Ruf „Hase“ erscholl, griff die Jägerin zu ihrer Bockdoppelflinte, aus der sich in diesem Moment ein Schuss löste und den links neben ihr gehenden Jäger traf. Die Schrotladung verletzte den Mann schwer.
 
Die Richterin betonte, dass sich die Jägerin nicht grob fahrlässig verhalten und den Schuss auch nicht bewusst abgegeben habe. Dennoch muss sie Schmerzensgeld zahlen.
 
dp
Peter Brade

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