10.08.2015
In einer Nachricht vom 7. August 2015 hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Höheren und Unteren Jagdbehörden im Freistaat angewiesen, Schalldämpfer für die Jagdausübung mit Jagdlangwaffen im Regelfall zuzulassen.
Jagdrechtliche Ausnahme: Der Gesundheitsschutz rechtfertige den Einsatz von Schalldämpfern (Foto: Peter Diekmann) |
Fest stehe, dass bei der Verwendung von Schalldämpfern durch die Reduzierung des Schussknalls eine für den Gesundheitsschutz entscheidende Lärmschwelle unterschritten werde. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit rechtfertige daher eine Ausnahme. Vor diesem Hintergrund weist das Ministerium die genannten Jagdbehörden an, Anträge auf Erteilung einer jagdrechtlichen Zulassung von Schalldämpfern für die Jagdausübung mit Jagdlangwaffen positiv zu genehmigen.
fh