Bei der Novellierung des EEGs fordert das Netzwerk Lebensraum Feldflur, ökologisch sinnvolle Maßnahmen zu fördern.
Der Anbau von Wildpflanzen steigert die Artenvielfalt und ist ökologisch wertvoll. (Quelle: Aundrup/DJV)
Dazu gehört unter anderem der Einsatz von Wildpflanzen in der Biogasproduktion. Durch die mehrjährige und diverse Pflanzenmischung entsteht Artenvielfalt, von der Insekten, Vögel und spezialisierte Tiere der Feldflur, wie etwa Rebhuhn und Hase profitieren.
„Die anstehende Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollte dringend einen Anreiz zum gezielten Anbau ökologisch wertvoller Substrate wie mehrjähriger Wildpflanzenmischungen setzen“, sagt Dr. Andreas Kinser von der Deutschen Wildtier Stiftung, die das Netzwerk Lebensraum Feldflur gemeinsam mit weiteren Partnern koordiniert. „Die Energiepolitik Deutschlands könnte im wahrsten Sinne des Wortes zu blühenden Landschaften führen“, so Kinser.
Da mit Wildpflanzen jedoch geringere Biomasseerträge und Biogasmengen als etwa mit Mais erreicht werden, werden sie bisher kaum angebaut. Im aktuellen Novellierungsverfahren fordert der Bundesrat, die Höchstwerte im Rahmen der Ausschreibung beim Einsatz ökologisch wertvoller Substrate zu erhöhen. Das ist jedoch kontraproduktiv für den Einsatz von Substraten, die weniger ökonomische Leistung bringen, dafür ökologisch aber deutlich besser sind. Das Netzwerk Lebensraum Feldflur schlägt praktikable Umsetzungsmöglichkeiten vor: „Wird ein bestimmter Anteil ökologisch wertvolle Substrate eingesetzt, sollte der Biogasanlagenbetreiber einen Zuschlag auf den gebotenen Höchstwert erhalten“, sagt Dr. Stefan Rauh vom Fachverband Biogas, der ebenfalls Partner im Netzwerk Lebensraum Feldflur ist.
Ein ähnliches Modell habe es mit der Einsatzstoffvergütungsklasse II in der Biomasse-Verordnung zum EEG 2012 bereits einmal gegeben. Strom aus flexiblen Biogasanlagen könnte somit höher vergütet werden, wenn mindestens 10 % ökologisch wertvoller Substrate für seine Produktion eingesetzt werden. Eine andere Option wäre die ebenfalls von den Biomasse- und Ökoverbänden geforderte Sondervergütungsklasse für Anlagen bis 150 kW Bemessungsleistung, die ausschließlich ökologisch wertvolle Substrate einsetzen.
PM DJV