Die Anschaffung von Drohnen zur Kitzrettung wird auch in diesem Jahr gefördert. Anträge müssen bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
Drohnen zur Rehkitzrettung 2023: Jetzt Antrag stellen (Foto: Peter Schmitt)
Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will hierfür Finanzmittel in Höhe von 2 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
Die Drohnen müssen eine Echtbildkamera mit integrierter oder kompatibler Wärmebildkamera haben, eine Mindestflugzeit von 20 Minuten gewährleisten und eine Home-Return-Funktion besitzen.
Gefördert werden laut BMEL wieder bis zu zwei Drohnen mit jeweils maximal 4.000 Euro; oder es werden 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Neu: Pro Verein fördert das BMEL insgesamt vier Drohnen in den Förderperioden 2021 bis 2023. Mit einer Begründung können Vereine 2023 den Zuschuss für weitere zwei Drohnen beantragen.
Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins sowie andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben ihrer Satzung nach die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sogenannt Kitzrettungsvereine) gehören.
Informationen zum Antragsverfahren unter www.ble.de/rehkitzrettung
PM/fh