10 Monate Haft auf Bewährung und 3.500 Euro Geldstrafe so lautet das Urteil, das das Amtsgericht Bottrop gegen einen 77-jährigen wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz verhängte.
Der Bottroper Singvogelfänger wurde erneut verurteilt, bleibt aber auf freiem Fuß (Foto: Shutterstock) |
Der Mann hatte wiederholt einheimische Singvögel gefangen und zum Verkauf vorrätig gehalten. 9 Vögel wurden jetzt bei dem Mann gefunden. Die Behörden hatten schon seit Jahren ein Auge auf den Rentner. Im April 2015 war er wegen des gleichen Delikts allerdings in wesentlich größerem Ausmaß schon einmal verurteilt worden (12 Monate auf Bewährung und eine gewinnabschöpfende Geldstrafe in Höhe des Reingewinns) und schon 2012 wurden rund 50 Vögel bei einer Razzias beschlagnahmt.
Außerdem fanden die Ermittler ein sorgfältig geführtes Geschäftsbuch, das ihm für 5 Jahre einen Reingewinn von 100.000 Euro bescheinigte. Sollte der Mann noch einmal straffällig werden, heißt es ohne Bewährung zur Haft antreten.
dk