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Brandenburg – 3,3 Millionen Euro Erlegungsprämie für Sauen

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Zum Ende des Jagdjahres 2020/21 ist die landesweite allgemeine Erlegungsprämie für Schwarzwild ausgelaufen. In den drei Jahren ihrer Gültigkeit zahlte das Land Brandenburg insgesamt 3,3 Millionen Euro an die antragstellenden Jägerinnen und Jäger aus.

Minister Axel Vogel: „Rückblickend wurde die allgemeine Erlegungsprämie für Schwarzwild von der Brandenburgischen Jägerschaft gut angenommen. Die Prämie konnte dazu beitragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit der verstärkten Schwarzwildbejagung zur Ausdünnung der hohen Bestände zu fördern. Ich danke den Jägerinnen und Jägern Brandenburgs für ihren wichtigen Beitrag im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Allerdings war die bisherige Ausgestaltung der Prämie in Ihrer Bezugnahme auf das Jagdjahr 2015/16 als Basis suboptimal. Die neu eingeführte Bachenprämie soll die Jägerinnen und Jäger dazu motivieren, die in der Vergangenheit nicht erreichten Streckenziele im Bereich der Bachen und Überläuferbachen zu realisieren, um so die Wildschweinpopulation weiter deutlich zu reduzieren.“

Bache hinter einem Baum im Wald
Foto: AdobeStock; NICOLAS LARENTO

Um die Jagdausübungsberechtigten bei der deutlichen Reduzierung der Schwarzwildbestände zu unterstützen, prämierte das Land Brandenburg drei Jahre lang die Erlegung jedes über dem Referenzwert der Schwarzwildstrecke von 2015/16 erlegten Wildschweins mit 50 Euro. Ziel war es damit, den entstandenen Mehraufwand auszugleichen und einen Anreiz zur verstärkten Bejagung zu schaffen.

Im Einführungsjahr der Erlegungsprämie 2018/19 gingen 10.167 Anträge ein, für die 506.070 Euro bewilligt und ausgezahlt wurden. Im zweiten Jahr ihrer Laufzeit verdreifachte sich die Zahl der Anträge nahezu auf 28.784 und das Auszahlungsvolumen stieg auf 1.437.800 Euro. Im dritten und letzten Jahr der allgemeinen Erlegungsprämie für Schwarzwild lag sowohl die Zahl der Anträge (27.478) als auch das bewilligte Volumen (1.373.900 Euro) annähernd auf dem Niveau des Vorjahres. Wie bereits im Vorjahr machten Jagdausübungsberechtigte aus der Uckermark am umfangreichsten von dem Angebot Gebrauch. Dort wurden 4.338 Prämienanträge von 147 Antragsstellenden eingereicht, für die insgesamt 216.900 Euro bewilligt wurden. Seit Beginn des aktuellen Jagdjahres 2021/22 fokussiert sich die Erlegungsprämie auf die wichtigsten Zuwachsträger der Schwarzwildpopulation: Für jede erlegte, mindestens einjährige Bache können die Jagdausübungsberechtigten eine Prämie in Höhe von 80 Euro beantragen.

Die Anträge auf Auszahlung der Bachenprämie müssen bis zum 30. April 2022 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Das Antragsformular für die Bachenprämie steht zum Download bereit.

PM Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg

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