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Brandenburg: Ministerium verbockt Jagdscheinanträge

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Seit Anfang 2021 gibt es keine Klärung seitens des MLUK. (Symbolbild: nmann77 – stock.adobe.com)

Jäger fühlen sich von Ministerium erpresst.

Bei Erteilung und Verlängerung der Jagdscheine in Brandenburg kommt es laut Meldungen und Landesjagdverband vermehrt zu Behördenversagen. Nachdem der unter Protesten initiierte Amtshilfeerlass zwischen Waffen- und unteren Jagdbehörden am 1. Juli endete, herscht nun landesweit Rechtsunsicherheit. Die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ist für die Ämter nicht mehr zu vollziehen, viele Landkreise setzen die Erteilung neuer Scheine mittlerweile komplett aus. „In Zeiten der ASP-Seuchenbekämpfung und der notwendigen Bejagung des Schalenwildes auf Waldumbauflächen entzieht Minister Vogel den Jagdscheininhabern ihre Legitimation – man fragt sich, welches Ziel hier wirklich verfolgt wird. Das akute Versagen und die monatelange Nachlässigkeit des MLUK* ist grob fahrlässig“, heißt es von Dr. Dirk-Henner Wellershoff, Präsident des LVJ Brandenburg.

Mit Ende des Jagdjahres im kommenden März erwartet die unteren Jagdbehörden erneut ein erhöhtes Aufkommen an Anträgen. Neben bereits zahlreichen Jungjägerinnen und Jungjägern die auf Erteilung des ersten Jagdscheines warten, müssen mit Erreichen des 3-Jahres-Zyklus der Jagdscheine bis zu 50% der Jägerschaft gleichzeitig ihre Erlaubnis verlängern. Für Landesumweltminister Vogel (Grüne) ist die Lösung laut seinem aktuellen Brief simpel: „Da auf der Bundesebene keine kurzfristige Lösung erkennbar ist, habe ich eine landesrechtliche Lösung im Rahmen der Novellierung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg vorgesehen“.

Dabei handelt es sich auch beim zweiten, scharf kritisierten Jagdgesetzentwurf den Vogel vorliegt um ein Vollgesetz und keine Novellierung bestehenden Rechts. Außerdem ist nicht klar erkennbar wofür es Landesrecht bei auf Bundesebene geregelten Zuverlässigkeitsüberprüfungen brauche. So Dr. Wellershoff weiter: „Wir lassen uns von Minister Vogel nicht erpressen. Das Grüne Landwirtschaftsministerium hat durch eigene Organisation zu gewährleisten, dass die nach Bundesrecht vorgeschriebenen Zuverlässigkeitsüberprüfungen, auf die der Antragsteller einen Anspruch hat, auch hier zeitnah durchgeführt werden“.

MLUK = Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz

tjs

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