In Brandenburg ist seit 5. Juli 2019 eine neue Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes (BbgJagdDV) in Kraft getreten.
Wichtige Änderungen gibt es bei den Jagd- bzw. Schonzeiten von Rehwild und Gänsen, die in § 5 BbgJagdDV geregelt und ab sofort zu beachten sind.
So ist eine Bejagung von Ricke und Kitz nunmehr bereits ab dem 1. August eines Jahres möglich. Besonders interessant: Während Saatgänse einer ganzjährigen Schonzeit unterliegen, ist die Jagd auf Blässgänse nur noch mit Büchsenmunition erlaubt.
fh