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Brüssel: EU-Kommission war unangemessen parteiisch beim Bleischrotverbot

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Die Umweltbeamten der EU-Kommission wurden gerügt, da sie bei der Vorbereitung des Bleischrotverbotes parteiisch waren und gegen Verhaltensregeln der EU verstoßen haben.

Im Mai letzten Jahres hatte die zuständige Verwaltungseinheit in der EU-Umweltabteilung in Brüssel nationale Fachleute gedrängt, bei ihren Regierungen vorstellig zu werden, um die Annahme des geplanten Bleischrotverbots in Feuchtgebieten durchzusetzen. Die Vereinigung der europäischen Jagdverbände FACE hatte damals schon protestiert, natürlich erfolglos. Inzwischen hat der angerufene Europäische Ombudsmann die EU-Kommission offiziell gerügt, wie FACE mitteilte. Die Kommission habe nicht angemessen gehandelt und gegen klare Regeln verstoßen. Sie müsse unparteiisch bleiben.

Mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren wird die Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition in Feuchtgebieten europaweit verboten (Foto: Shutterstock)

Helfen wird das nicht mehr. Das handwerklich fehlerbehaftete Verbot der Verwendung von Bleischrot in nicht konkret definierten „Feuchtgebieten“ ist in trockenen Tüchern. Die Kommission hat ihr Ziel erreicht, auch unter Einsatz nicht angemessener Vorgehensweisen. FACE-Präsident Torbjörn Larsson: „Die EU-Demokratie hat Millionen von europäischen Bürgern im Stich gelassen. Die Kommission hat bei einer Verordnung, die Millionen von Bürgern betreffen wird, gegen die Verfahrensregeln und die gute Praxis verstoßen.“

rdb

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