In einem Schreiben informiert Dr. Robert Kloos, Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums, seine Länderkollegen, für halbautomatische Jagdwaffen “im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes eine gesetzliche Regelung der bisherigen Verwaltungspraxis unverzüglich herbeizuführen.”
Bis zur Gesetzesklarstellung sollte die halbautomatische Langwaffe im Schrank bleiben (Quelle: Elison/DJV) |
Das Bundesministerium des Innern habe hierzu seine Unterstützung zugesagt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Forum Waffenrecht (FWR) begrüßen die nun geplante gesetzliche Regelung zur Verwendung halbautomatischer Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazin. Mit diesem Vorschlag will Bundesminister Christian Schmidt Rechtssicherheit für Behörden, Landespolitik und Jäger schnellstmöglich schaffen.
Gemeinsam mit dem FWR und den assoziierten Verbänden hat der DJV erst kürzlich vom Bundeslandwirtschaftsministerium die Klarstellung gefordert, dass halbautomatische Jagdgewehre mit 2-Schuss-Wechselmagazinen auch künftig erlaubt sein müssen.
Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen hat das Bundesverwaltungsgericht Anfang März 2016 verursacht: In einer Einzelfallentscheidung merkten die Richter an, dass Jäger Halbautomaten mit wechselbarem Magazin nicht ohne besonderes Bedürfnis besitzen dürfen. Damit ging das Gericht nach Auffassung von DJV und FWR weit über seine Kompetenzen hinaus und stellte die derzeitige, bislang unumstrittene Gesetzeslage in Frage.
Legale Waffenbesitzer wurden von heute auf morgen kriminalisiert und die geltende Gesetzgebung ausgehebelt. Tausenden Jägern drohte völlig unbegründet der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Es kam zu willkürlichen Entscheidungen der Waffenbehörden, die sich teils widersprachen. Sogar für Pistolen und Revolver verweigerten Beamte zwischenzeitlich die Eintragung. Falls Behörden Jäger zur Anhörung für den Widerruf der Erlaubnis auffordern, sollten die Verbände umgehend informiert werden. Bis zur Klarstellung im Bundesjagdgesetz sollten Jäger dringend Widerruf und wo notwendig Klage einreichen.
Ungeachtet der Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazin betonen DJV und FWR die Notwendigkeit weiterer Reformen des Bundesjagdgesetzes. “Die angekündigte und in den Ressorts bereits abgestimmte große Novelle muss wie geplant in dieser Legislaturperiode kommen. Die Blockadehaltung des bayerischen Ministerpräsident Horst Seehofer und Teilen der CSU ist weder sachlich begründet noch nachvollziehbar”, so DJV-Präsident Hartwig Fischer. Der bereits vorliegende Entwurf zielt im Kern darauf ab, für Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis bundesweit einheitliche Regelungen festzulegen. Zudem beinhaltet das Papier bundesweit einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung.
“Jäger müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden. Es ist dringend an der Zeit, die Stilblüten des Föderalismus wissensbasiert auszumerzen”, so DJV-Präsident Fischer. Derzeit müsse in einem Land bleifrei gejagt werden, im nächsten nicht. Das eine Land fordere einen Schießleistungsnachweis, das andere nicht. Die Jägerprüfung ist ein staatliches Examen, das berechtigt, den Jagdschein zu lösen. Dieser hat laut Bundesjagdgesetz bundesweite Gültigkeit. Eine Tatsache, die nicht durch teils absurde Entscheidungen auf Länderebene konterkariert werden dürfe, so Fischer. Der DJV wird den Gesetzgebungsprozess weiter kritisch begleiten und über aktuelle Entwicklungen berichten.
PM DJV