Bügelfalle
Zum Bügelfallen-Typ zählen Abzugseisen mit zwei Federn. Bügelfallen werden auch »Schwanenhälse« genannt. Es gibt sie in Bügelweiten von 70, 56/57, 46 und 37 Zentimetern.
Conibearfalle
Conibearfallen sind (wie auch Rasenfalle, Marderschlagbaum oder Scherenfalle) in einigen Bundesländern verboten! Sie werden zum Totfang eingesetzt und haben eine Bügelweite von 28 x 28 oder 20 x 20 Zentimeter.
Marderschlagbaum
Zum Totfang von Mardern ist in einigen Bundesländern der Einsatz von Marderschlagbäumen zulässig. Sie sind etwa 80 x 80 Zentimeter groß.
Kastenfalle
Die Kastenfalle ist neben der Röhrenfalle die wohl gebräuchlichste Lebendfalle für Fuchs oder Marder. Auch hier gelten in den Ländern unterschiedliche Vorschriften zur Größe der Fallen, die abhängig ist vom damit bejagten Wild. Während die Kastenfalle, die aus Holz gefertigt wird, verwittern kann, ist die aus Beton gefertigte Röhrenfalle witterungsbeständig.
Rasenfalle
Dieser Fallentyp wird unterschiedlich beurteilt. Während die einen sie als sicher sofort tötend bewerten, lehnen sie andere als unsicher ab, da Igel oder andere geschützte Tierarten von der Rasenfalle getötet werden könnten.
Scherenfalle
Die Scherenfalle gilt als Universalfalle zum Fang kleinen Raubwildes. Für sie (wie für alle anderen Totschlagfallen) gilt: Sie dürfen nur auf Abzug, nicht auf Tritt oder Druck auslösen.