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Fischotter in Bayern wieder zum Abschuss frei

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Zwei neue Verordnungen erlauben die Entnahme der streng geschützten Tierart unter bestimmten Voraussetzungen.

Fischotter wieder frei: Zwei neue Verordnungen erlauben die Entnahme der streng geschützten Tierart unter in Bayern unter bestimmten Voraussetzungen.
Fischotter in Bayern wieder zum Abschuss frei (Symbolbild: Friedrich Hartl /AdobeStock)

In Bayern sind vergangenen Donnerstag, 15. August, zwei Verordnungen in Kraft getreten, welche in bestimmten Fällen das Bejagen des Fischotters erlauben. Dabei handelt es sich um Überarbeitungen der Ministerien von zwei Verordnungen aus dem Vorjahr. Dort hatte die Regierung die streng geschützte Tierart bereits zum Abschuss freigegeben. Grund dafür waren vor allem Sorge von Teichwirten und Fischereiwirtschaft um wirtschaftliche Schäden wegen des Nahrungsverhaltens des Raubwildes.

Umweltverbände darunter auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten gegen diese Verordnung geklagt und bekamen vom Verwaltungsgericht München Recht. Das Gericht begründete die Entscheidung mit Formfehler im Beschluss. So hätten unter der alten Verordnung bis zu 32 Otter ohne Einzelgenehmigung entnommen werden können. Allerdings sei die Höchstzahl der jährlichen Entnahmen nicht in den Verordnungen selbst geregelt worden.

Mit den Korrekturen möchte das Umweltministerium die Regelungen nun rechtssicher machen. So würden die maximalen Otterentnahmen nun durch formelle Entscheidungen der einzelnen Naturschutzbehörden festgelegt werden. Das Wirtschaftsministerium, welches in Bayern auch für die Jagd zuständig ist, hat ebenfalls Anpassungen vorgenommen. Denn für die Jagd müssten bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. So soll der Abschuss der Vergrämung der Otter dienen. Eindeutig erkennbare Jungtiere dürften beispielsweise bejagt werden. Zusätzlich seien, um Verwechslungen mit Muttertieren auszuschließen, auch Lebendfangfallen vorgeschrieben. Tiere, welche die Voraussetzungen nicht erfüllen, müssten gegebenenfalls wieder freigelassen werden. Die neue Reform gelte im ganzen Bundesland, allerdings soll sie sich zunächst auf die Bezirke beschränken, wo ausreichende Populationsdaten der Tiere vorliegen. Speziell handele es sich es sich um Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern und den Oberfranken.

Der DUH hält die neuen Beschlüsse nicht für zielführend. Durch die neue Verordnung würden zentrale Probleme einfach bei den Naturschutzbehörden abgeliefert. Die Datengrundlage und Erhebungsmethoden für Schäden seien unzureichend, die zuständigen Behörden überlastet. Stattdessen fordern sie, dass mehr in die Wiederherstellung der ursprünglichen Lebensräume investiert wird. Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner erklärt: „Es ist höchste Zeit wirksame Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der ökologisch bedeutsamen Teichwirtschaft zu ergreifen, statt den Fischotter zum Sündenbock zu machen.“

Die Fischereibranche hingegen begrüßt die neue Verordnung, wie ein Bericht des BR24 zeigt. Es wie mit dem Fuchs im Hühnerstall erklärt dort ein Fischer. Entnahmen seien notwendig sonst hätte der Fischbesatz keine Überlebenschance.

red.

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