06.05.2015
Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zum sogenannten „Fitness-Check“ der europäischen Naturschutzrichtlinien, der Vogel-Richtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), gestartet.
Wildkatze (Quelle: DJV/Rolfes) |
Sie soll zeigen, ob die Richtlinien ihre Aufgaben erfüllen und wo es möglicherweise Verbesserungsbedarf gibt. Anfang 2016 will die EU entscheiden, ob es zu einer Überarbeitung, ggf. auch Zusammenlegung, der Richtlinien kommt.
Beide Richtlinien sind für alle 28 Mitgliedstaaten der EU verbindlich und bilden auch für den Naturschutz in Deutschland einen maßgeblichen rechtlichen Rahmen. Umgesetzt in nationales Recht bestimmen sie die Ausweisung und den Schutz bzw. das Management von über 26.000 europäischen Natura 2000-Gebieten.
Die Online-Befragung läuft bis zum 27.07.2015. Der Deutsche Jagdverband weist darauf hin, dass eine möglichst hohe Teilnahme am Fitness-Check Jägern die Chance bietet, einerseits Verbesserungsmöglichkeiten aufzuzeigen, andererseits aber auch negative Erfahrungen und Beispiele aus der Praxis deutlich zu benennen. Vor diesem Hintergrund ruft der DJV dazu auf, sich an der Online-Befragung zu beteiligen.
Unbestritten sei, dass die Schutzbemühungen infolge der Richtlinien, wie auch der ehrenamtlichen Bemühungen der Jägerschaft in den letzten Jahrzehnten zu Erfolgen für den Naturschutz geführt hätten. So seien einst weitgehend verschwundene Arten wie Seeadler, Kranich, Schwarzstorch und Uhu aber auch Wolf, Wildkatze und Biber wieder nach Mitteleuropa zurückgekehrt und würden sich weiter ausbreiten.
Die Ausweisung von Schutzgebieten würden für die land- und fischereiwirtschaftliche sowie die jagdliche Nutzung in zunehmenden Maße auch Einschränkungen und Verbote bedeuten, die zum Teil überzogen und der weiteren Akzeptanz der Richtlinien in der Bevölkerung nicht förderlich seien. So könne es z.B. zur Einschränkung der Fangjagd oder von Jagdzeiten kommen oder bestimmte Arten würden einen besonders strengen Schutzstatus erhalten, trotz eines günstigen Erhaltungszustandes.
Darüber hinaus bittet der DJV um die Nennung von weiteren (positiven wie negativen) Beispielen aus der Praxis im Umgang mit den Richtlinien an a.winter@jagdverband.de (bis Ende Juni), um der EU-Kommission daraus eine weitere Stellungnahme zukommen zu lassen.
PM DJV/fh